Energiespartipps

  • 20 bis maximal 22 Grad reichen in der Regel aus!
    20–22°C Raumlufttemperatur sind in der Heizperiode ausreichend. Um die Umwelt und den eigenen Geldbeutel zu schonen, sollte man die Wohnung auf keinen Fall so stark heizen, dass man darin im T-Shirt sitzen kann.
  • Heizung vor dem Lüften abdrehen
    Drehen Sie Ihre Thermostatventile zu, wenn Sie die Fenster zum Lüften öffnen. Ansonsten „denkt“ Ihre Heizung, dass der Raum kalt ist und stärker beheizt werden muss. Die Heizung wird dann bei offenem Fenster heißer und heizt zum Fenster hinaus. Die Energiekosten werden so unnötig hoch.
  • Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen
    Gekippte Fenster verschwenden Energie, wenn sie lange Zeit gekippt bleiben. Effizienter ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten zum Stoßlüften ganz zu öffnen, am besten mehrere gleichzeitig. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Bei Frost reichen maximal 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten.
  • Im Schlafzimmer vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften
    So wird verhindert, dass sich die beim Schlafen freigewordene Feuchte dauerhaft in die Wände und Möbel einspeichert. In Küche und Bad größere Mengen an Wasserdampf durch Kochen und Duschen sofort durch Fensteröffnung ins Freie lüften.
  • Heizung nachts und bei Abwesenheit gezielt herunterdrehen
    Sie sparen Energie, wenn Sie die Raumtemperatur nachts oder bei längerer Abwesenheit verringern. Es sollte jedoch eine Mindesttemperatur von 16–17 °C beibehalten werden, da es sonst leichter zu Feuchteschäden und zu Schimmelbildung kommen kann.
  • Heizkörper nicht dauerhaft auf null stellen
    Drehen Sie die Heizkörper in regelmäßig benutzten Räumen während der Heizperiode nie ganz ab. Wenn Räume auskühlen, sinken die Wandtemperaturen. Der Raum bleibt dann auch bei kurzzeitigem Erwärmen unbehaglich.
  • Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern
    Heizkörper sollten freigehalten werden, so dass sich die Wärme rasch im Raum verteilen kann. Verkleidungen, davorstehende Möbel oder lange Vorhänge sind ungünstig, da sie die Wärme schlucken und nicht in den Raum lassen.
  • Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten
    Kühle Räume sollten nicht mit der Luft aus wärmeren Räumen geheizt werden. Denn sonst gelangt nicht nur Wärme, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kühlen Raum. Die relative Luftfeuchte steigt dann und erleichtert so das Wachstum von Schimmelpilzen.
  • Licht und Elektrogeräte beim Verlassen des Raums ausschalten
    Überlegen Sie immer genau, ob das Licht gerade wirklich überall brennen muss und Sie das laufende Elektrogerät aktuell benötigen. Bei längerem Verlassen des Raumes immer daran denken, das Licht auszuschalten.
  • Elektrogeräte nicht im Stand-by-Modus lassen
    Lassen Sie Fernseher und andere Elektrogeräte nach der Nutzung nicht im Stand-by-Modus, sondern schalten Sie sie ganz aus. Ladegeräte können übrigens auch dann Strom verbrauchen, wenn sie nur in der Steckdose stecken, aber kein Gerät angeschlossen ist. Am einfachsten sind Steckerleisten, die über einen Ausschalter verfügen. Konsultieren Sie hierzu bitte unbedingt die Bedienungsanleitung der einzelnen Geräte.
  • Kühlschränke können Stromfresser sein
    Ein energieeffizienter neuer Kühlschrank kann gegenüber einem Altgerät 150 kWh und mehr an Strom im Jahr einsparen. In einem Jahr können Sie so mehr als 50 Euro sparen. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung neuer Elektrogeräte auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung.
  • Verzicht auf strombetriebene Heizkörper
    Angesichts der gestiegenen Gas- und Ölpreise mag manch einer auf die Idee kommen, die Heizung in der Wohnung abzuschalten und dafür strombetriebene Heizkörper einzusetzen. Davor möchten wir Sie gleich aus zwei Gründen warnen: Zum einen sind elektrische Heizkörper sehr energieintensiv, zum anderen droht bei dem gleichzeitigen Betrieb von mehreren Heizkörpern innerhalb eines Hauses schnell eine Überlastung des internen Stromnetzes; dieser Fall kann insbesondere bei noch nicht modernisierten Immobilien eintreten.

Entlastungspakete


+++ Update vom 7. November 2022 +++

Nachfolger des 9-Euro-Tickets kommt: Das bundesweit gültige „Deutschlandticket“ soll 49 Euro kosten.

Wohngeld-Reform: Der staatliche Mietzuschuss soll zum 1. Januar reformiert und um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher.
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Um für eine finanzielle Entlastung zu sorgen, hat die Ampel-Regierung milliardenschwere Entlastungspakete beschlossen. Damit soll auf die durch den Ukraine-Krieg stark angestiegenen Energie- und Spritpreise reagiert werden.

Dazu zählt auch eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto, die ab September 2022 greift.

Anspruch auf die Prämie haben einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und Selbständige. Für einkommensteuerpflichtige Beschäftigte erfolgt die Auszahlung automatisch mit der Gehaltsabrechnung. Selbstständige profitieren durch Steuersenkung.

In dem am 3. September 2022 beschlossenen Entlastungspaket 3 wurden weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.
  • Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.
  • Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.

Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).

Weitere Informationen z.B. zur Einführung des Bürgergeldes, Erhöhung der Einkommensgrenze beim Midi-Job, Abbau der kalten Progression und der Erhöhung des Kindergeldes finden Sie unter:

ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf (bundesfinanzministerium.de)

Achtung: Die genaue Durchführung der beschlossenen Maßnahmen ist teilweise noch offen. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Gas


+++ Update vom 7. November 2022 +++

Bundesregierung und Ministerpräsidenten einigen sich auf Gaspreisbremse – 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs für maximal 12 Cent je Kubikmeter Gas.
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Die Preisbremsen für Energie stehen. Bund und Länder haben vereinbart, dass Haushalte beim Gas nicht mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen. Dies gilt aber nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, alles darüber hinaus wird nach den aktuellen Preisen des Gasanbieters abgerechnet. In Kraft treten soll diese Regelung ab März 2023, es laufen aber Bestrebungen, sie bereits zum 1. Februar umsetzen zu können. Die Regelung gilt dann bis April 2024.

Um bis dahin die Verbraucher schnell zu entlasten, übernimmt der Bund die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Dies gilt für Privathaushalte und Unternehmen, deren Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt.

Da 20 Prozent der individuellen Gasrechnung aber auch weiterhin nach den aktuell sehr hohen Preisen bezahlt werden müssen, ist sorgsamer und bewusster Umgang mit der Ressource Gas das Gebot der Stunde. Wenn Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie auch entsprechend weniger.

Strom


+++ Update vom 7. November 2022 +++

Strompreisbremse: Ab 1. Januar 2023 maximal 40 Cent pro Kilowattstunde Strom für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose.
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Verbraucher sollen weiter entlastet werden. Neben einer Gaspreisbremse, die im Frühjahr 2023 in Kraft treten soll, will der Bund auch einen Preisdeckel für Strom einführen - und zwar schon ab dem 1. Januar 2023. Das wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 2. November beschlossen.

Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt: Die Regierung legt einen fixen Preis fest, den die Energieversorger maximal von ihren Kunden verlangen dürfen. Die aktuellen Pläne des Bundes sehen 40 Cent pro Kilowattstunde vor. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.

Die Strommenge für die Entlastung orientiert sich an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Wer mehr als das Grundkontingent verbraucht, zahlt den zusätzlich verbrauchten Strom zum teureren Marktpreis.

Da sich der Stromdeckel nur auf 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs auswirkt, wird Stromsparen deutlich attraktiver. Wenn Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie auch entsprechend weniger. Bitte beachten Sie dazu unsere Spartipps.