+++ Update vom 7. November 2022 +++
Nachfolger des 9-Euro-Tickets kommt: Das bundesweit gültige „Deutschlandticket“ soll 49 Euro kosten.
Wohngeld-Reform: Der staatliche Mietzuschuss soll zum 1. Januar reformiert und um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher.
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Um für eine finanzielle Entlastung zu sorgen, hat die Ampel-Regierung milliardenschwere Entlastungspakete beschlossen. Damit soll auf die durch den Ukraine-Krieg stark angestiegenen Energie- und Spritpreise reagiert werden.
Dazu zählt auch eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto, die ab September 2022 greift.
Anspruch auf die Prämie haben einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und Selbständige. Für einkommensteuerpflichtige Beschäftigte erfolgt die Auszahlung automatisch mit der Gehaltsabrechnung. Selbstständige profitieren durch Steuersenkung.
In dem am 3. September 2022 beschlossenen Entlastungspaket 3 wurden weitere Maßnahmen beschlossen:
- Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.
- Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.
- Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.
Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro).
Weitere Informationen z.B. zur Einführung des Bürgergeldes, Erhöhung der Einkommensgrenze beim Midi-Job, Abbau der kalten Progression und der Erhöhung des Kindergeldes finden Sie unter:
ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf (bundesfinanzministerium.de)
Achtung: Die genaue Durchführung der beschlossenen Maßnahmen ist teilweise noch offen. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.