05.11.2018

Interview

Ulrich Tokarski, Sprecher der Kooperation Frankfurt zum Neubaugebiet Hilgenfeld

Herr Tokarski, geben Sie uns doch einen kurzen Überblick über das Neubauprojekt im Hilgenfeld

Das geplante Neubaugebiet im Hilgenfeld, zwischen den Stadtteilen Frankfurter Berg und Bonames gelegen, umfasst rund 14 Hektar. Auf der bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen ca. 850 neue Wohnungen gebaut werden. Entstehen soll ein nachbarschaftliches Wohngebiet mit ökologischen Qualitäten, das Wohnen für Familien, Senioren und Wohngruppen in allen Preissegmenten ermöglicht. Den ausgeschriebenen städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Gestaltung der Fläche konnten die Büros Thomas Schüler Architekten Stadtplaner aus Düsseldorf und Faktorgrün Landschaftsarchitekten aus Freiburg für sich entscheiden.
Neben öffentlich gefördertem Wohnraum sollen erstmals auch gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte in der Größenordnung von etwa 15 Prozent der entstehenden Wohnbaufläche ermöglicht werden.

Wie ist der aktuelle Projekt-Stand?

Aktuell wird der Bebauungsplan durch die Stadt Frankfurt erstellt. Interessenten für die reservierten Flächen für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen müssen sich in einem Konzeptverfahren präsentieren, welches kurz vor dem Start steht. Dazu finden regelmäßige Abstimmungsrunden mit der Stadt Frankfurt, der ABG, der Kooperation Frankfurt und dem Netzwerk für gemeinschaftliches Wohnen statt.

Wie sollen die Wohnungsbaugenossenschaften eingebunden werden?

Planungsdezernent Mike Josef setzt im Hilgenfeld endlich den Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 2006 um, laut dem 15 Prozent von Neubauprojekten auf städtischem Grund für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen zu reservieren sind. Die Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften sehen dies als große Chance, ihren Beitrag zu bezahlbarem und sicherem Wohnraum zu leisten. Daher werden sich Mitglieder der Kooperation Frankfurt im Konzeptverfahren bewerben. Sollten sie sich hier durchsetzen, möchten wir die Liegenschaften gerne gemeinsam mit der ABG Holding bauen. Dazu finden bereits jetzt sehr konstruktive Gespräche mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der ABG, Frank Junker, statt.

Warum ist die Einbindung von Wohnungsbaugenossenschaften bei diesem und weiteren Neubauprojekten so wichtig?

Die Vorzüge genossenschaftlichen Wohnens liegen auf der Hand: Durch das Fehlen einer Renditeorientierung können Genossenschaften langfristig bezahlbaren Wohnraum realisieren, die Mitglieder haben ein Mitspracherecht sowie ein lebenslanges Wohnrecht, Genossenschaften sind insolvenzsicher und durch persönliche Ansprechpartner und vielen sozialen Zusatzleistungen immer nah am Mitglied.
Im Hilgenfeld planen die Genossenschaften moderne Wohnungen mit hohen Energiestandards und guter Ausstattung für junge Familien, ältere Mitbürger und Bürger der Mittelschicht, die auf dem preislich überhitzten freien Wohnungsmarkt nicht fündig werden.

Welche Mitglieder der Kooperation werden am Projekt teilnehmen? Nach dem derzeitigen Stand werden sich vier Mitglieder der Kooperation der Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften mit einer gemeinsamen Bewerbung am Konzeptverfahren beteiligen: Die Beamten-Wohnungs-Verein eG, die JuBa eG, die Volks-, Bau- und Sparverein eG und die Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt a.M. eG.

Was ist beim Konzeptverfahren für die Genossenschaften besonders wichtig? Genossenschaften zeichnen sich zum einen durch Nachhaltigkeit und Langfristigkeit, zum anderen durch das Miteinander und die Selbstverwaltung aus. Dass bedeutet für das Konzept, das Ressourcenschonung, Umweltschutz, innovative Mobilitätskonzepte und Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Miteinanders zentrale Punkte der Bewerbung sein werden.

Wird es eine Zusammenarbeit mit Wohngruppen geben? Die Genossenschaften haben bereits in der Vergangenheit erfolgreich Projekte mit Wohngruppen umgesetzt, z.B. im Naxos oder auch im Riedberg. Auch im Hilgenfeld ist eine Zusammenarbeit grundsätzlich möglich. Dazu findet ein reger Austausch mit dem Netzwerk für gemeinschaftliches Wohnen statt, mit dem bereits 2015 eine Kooperation vereinbart wurde. Voraussetzung sind natürlich passende Rahmenbedingungen und ein entsprechender zeitlicher Vorlauf zur Erarbeitung gemeinsamer Konzepte.